ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit unterzeichnetem Fotovertrag erklärt sich der Besteller mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Dennis Gehendges
Neustraße 7a
54518 Sehlem
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Dennis Gehendges durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
(4) Bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ist der Auftragnehmer zu jeder Zeit frei. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind aus diesem Grunde ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind entsprechend gesondert zu vergüten. Für Hochzeiten: Das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber ist nicht gestattet. Der Fotograf trägt keine Haftung für aufgenommene Fotos von beispielsweise im Wege stehenden Gäste im Kirchgang oder durch von Gästen gestörte Aufnahmen in Schlüsselmomenten. Der Fotograf ist stets bemüht die Hochzeit mit all ihren Schlüsselmomenten und vor allem ihren Gästen emotionalen Situationen fotografisch festzuhalten. Für den Fotografen besteht jedoch keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für das Festhalten von einzelnen Momenten.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das individuelle Angebot des Auftragnehmers. In diesem sind alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben. Die Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich und können sich auch im Laufe eines Geschäftsjahres ändern. Erst mit beidseitig unterzeichnetem Fotovertrag sind diese verbindlich für den Auftragnehmer.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes, der Terminvereinbarung bei Shootings oder Unterschrift des Hochzeitsvertrages (Auftrages) zustande.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dies beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke (Familie) ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz in Höhe von 20,- Euro je Fotografie. Dies wird ohne vorherige Rücksprache sofort in Rechnung gestellt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Auslieferung der Fotos in Farbe und Schwarzweiß liegt im Bemessen des Fotografen. Ein Anspruch, Fotografien in bunt und Schwarzweiß zu erhalten besteht nicht. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Der Auftragnehmer darf alle entstandenen Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Social Media, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.). Ein verträglicher Ausschluss ist nur im Vorfeld des Shootings / Hochzeit möglich und bedarf der Schriftform.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden. Alle Fotos, die durch den Fotografen entstehen, dürfen vom Fotografen veröffentlicht werden. Sollte das nicht erwünscht sein, bedarf dieser Änderungswunsch der Schriftform vor dem stattfinden des Termins. Der Preis wird dann dementsprechend nach oben angepasst, da ich die Fotos dann nicht mehr zu Werbezwecken nutzen kann. Spätere Änderungen, nach stattfinden des Termins, sind nicht mehr möglich.
§3 Vergütung
(1)Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten werden gesondert abgesprochen. Dies wird schriftlich vereinbart.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 140,00 Euro je angefangene Stunde.
§4 Rücktritt vom Vertrag
(a)Rücktritt und Stornierung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht stehende tun, um dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schnellstmöglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z.B. ärztliches Attest). Der Auftraggeber verzichtet im Falle von höherer Gewalt auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an den Auftragnehmer. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird vom Auftragnehmer zurückerstattet.
b) Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass Fotos und Fotoarbeiten dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Nachträgliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Änderungen im Nachhinein sind gesondert zu vergüten. Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich: Bis 60 Tage vor dem Auftragstermin: Kostenfreie Stornierung Bis 14 Tage vor dem Auftragstermin: Stornogebühr max. 50% des Auftragswertes Weniger als 14 Tage vor dem Auftragstermin: Stornogebühr max. 95% des Auftragswertes Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall zu führen, bleibt hiervon unberührt.
§5 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Soweit gewünscht, wird sich Dennis Gehendges in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Fotograf ist nicht zur persönlichen Ausführung des Vertrags verpflichtet. Es ist möglich, dass ein Kollege die Durchführung des Auftrages übernimmt. Dies bedarf keiner gesonderten Information des Kunden.
(6) Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Hochzeit. Hierzu verfügt der Fotograf, im Falle einer technischen Störung, in der Regel über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit einer technischen Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Brautpaares nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraums des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
(8) Für Personen- und Sachschäden innerhalb des Zeitraums des Fotoauftrags haftet ausschließlich der Auftraggeber, es sei denn, der Schaden wird durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht. Der Auftraggeber haftet für durch Gäste vor, während oder nach der Veranstaltung verursachte Schäden am Equipment des Auftragnehmers § 6 Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Dennis Gehendges | Photography erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem neuen Datenschutzrecht durch die beiliegenden Datenschutzinformationen gemäß DSGVO. Hiermit werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Dennis Gehendges | Photography vom Auftraggeber anerkannt,
§6 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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